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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 29. März 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Tayfun Ünver Web & Softwareentwicklung, Mulvanystr. 38, 40239 Düsseldorf (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Webentwicklung, Softwareentwicklung, Prozessautomatisierung sowie Hosting und Wartung.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.

(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und mit der gebotenen Sorgfalt.

(3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Mehrleistungen werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet.

§ 3 Angebote und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben (Kleinunternehmerregelung).

(2) Projektleistungen werden wie folgt fällig:

  • 30 % bei Auftragserteilung
  • 30 % bei Fertigstellung eines ersten funktionsfähigen Prototyps
  • 40 % bei Abnahme und Go-Live

(3) Betriebspakete werden je nach gewählter Laufzeit monatlich, quartalsweise oder jährlich im Voraus in Rechnung gestellt.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

(5) Zusätzliche Entwicklungsstunden, die über das im Betriebspaket enthaltene Kontingent hinausgehen, werden zum jeweils gültigen Stundensatz nach Aufwand abgerechnet.

(6) Hostingkosten (Servermiete) werden nach tatsächlichem Verbrauch separat in Rechnung gestellt.

§ 5 Betriebspakete und Laufzeiten

(1) Betriebspakete sind in den Laufzeiten monatlich, quartalsweise (3 Monate) und jährlich (12 Monate) buchbar.

(2) Die Mindestlaufzeit bei quartalsweiser und jährlicher Buchung entspricht der gewählten Laufzeit. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit möglich.

(3) Monatliche Pakete sind mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündbar.

(4) Im Paket enthaltene Entwicklungsstunden gelten für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (Monat). Nicht genutzte Stunden verfallen am Ende des Abrechnungszeitraums und sind nicht übertragbar.

(5) Ein Upgrade auf ein höheres Paket ist jederzeit möglich. Die im höheren Paket enthaltenen Leistungen (einschließlich Entwicklungsstunden) stehen ab dem Folgemonat zur Verfügung.

(6) Ein Downgrade auf ein niedrigeres Paket ist frühestens drei Monate nach dem letzten Upgrade oder Vertragsschluss möglich, mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.

(2) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der für Rückfragen und Freigaben zur Verfügung steht.

(3) Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

§ 7 Abnahme

(1) Der Auftragnehmer stellt die fertige Leistung auf einer Testumgebung zur Abnahme bereit. Der Kunde hat die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich mitzuteilen.

(2) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 8 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Leistungen für den vereinbarten Zweck.

(2) Der Quellcode wird dem Kunden nach vollständiger Bezahlung übergeben. Der Kunde darf den Quellcode nutzen, anpassen und weiterentwickeln.

(3) Der Auftragnehmer behält das Recht, die im Rahmen des Auftrags entwickelten allgemeinen Methoden, Verfahren und Erfahrungen anderweitig zu verwenden, sofern hierdurch keine Geschäftsgeheimnisse des Kunden offengelegt werden.

(4) Der Auftragnehmer darf den Kunden und das Projekt als Referenz nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 9 Gewährleistung und Mängelansprüche

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen.

(2) Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu melden.

(3) Bei berechtigten Mängelansprüchen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

(5) Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, die durch nachträgliche Änderungen des Kunden oder Dritter, unsachgemäße Bedienung oder höhere Gewalt entstanden sind.

§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit der Datenverlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden hätte vermieden werden können.

(4) Die Haftung ist der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Einzelauftrags begrenzt, maximal jedoch auf 10.000 Euro je Schadensfall.

§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.

(2) Diese Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(3) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 12 Kündigung

(1) Projektverträge (Festpreis) können nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall anteilig zu vergüten.

(2) Für die Kündigung von Betriebspaketen gilt § 5 dieser AGB.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und trotz Abmahnung mit angemessener Frist keine Abhilfe schafft.

(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).

§ 13 Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten, soweit dies auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Ausfall von Telekommunikationsnetzen).

(2) Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der Behinderung informieren.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang schriftlich widerspricht.